Unabhängig von den ab April 2022 geltenden Einreiseregeln nach Italien und Beherbergungsregeln in Baden-Württemberg möchte ich Sie zur Sicherheit aller darauf hinweisen, dass zur Teilnahme an einer Fastenwanderwoche die Corona Maßnahme 2G+ erforderlich ist. Da wir zu den Mahlzeiten alle an einem Tisch sitzen, gibt es uns allen ein besseres Gefühl, wenn wir uns zu Beginn der Fastenwoche vergewissern, dass wir negativ sind. Danke für Ihr Verständnis!